ÖNORM B 2110 - Wer schreibt der bleibt

Rechtliche Absicherung auf der Baustelle – Warn- und Hinweispflichten nach ÖNORM B 2110 verständlich erklärt.

IM
Kursleiter Ing. Mag. Gottfried Rotter
Dauer -
Lektionen 1
Format 🖥️ Desktop

Über diesen Kurs

Die ÖNORM B 2110 regelt die allgemeinen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen. Ein zentrales Thema ist die Warn- und Hinweispflicht: Wer Mängel oder Bedenken nicht schriftlich meldet, haftet mit. Dieser Kurs erklärt, welche Dokumentationspflichten gelten, wie Bedenkenbekanntgaben korrekt formuliert werden und was unter „technischem Schulterschluss" zu verstehen ist.

Kursinhalt

1 Kapitel • 1 Lektionen • -

1. Neues Kapitel 1 Lektionen
  • ▶️ 2110 60min

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Ing. Mag. Gottfried Rotter

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