ÖNORM B 2110 - Wer schreibt der bleibt
Rechtliche Absicherung auf der Baustelle – Warn- und Hinweispflichten nach ÖNORM B 2110 verständlich erklärt.
Über diesen Kurs
Die ÖNORM B 2110 regelt die allgemeinen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen. Ein zentrales Thema ist die Warn- und Hinweispflicht: Wer Mängel oder Bedenken nicht schriftlich meldet, haftet mit. Dieser Kurs erklärt, welche Dokumentationspflichten gelten, wie Bedenkenbekanntgaben korrekt formuliert werden und was unter „technischem Schulterschluss" zu verstehen ist.
Kursinhalt
1 Kapitel • 1 Lektionen • -
1. Neues Kapitel
- 2110 60min
Dein Kursleiter
IM
Ing. Mag. Gottfried Rotter
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